Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Fahrbahn erheblich verschmutzt, sodass der Verkehr gefährdet ist. Was müssen Sie tun?
- die Verschmutzung unverzüglich beseitigen
- die Gefahrstelle bis zur Beseitigung ausreichend kenntlich machen
- bei leichter Erkennbarkeit der Gefahrstelle nichts tun
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Antworten sind korrekt. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug die Fahrbahn so verschmutzen, dass dadurch eine Gefährdung für den Verkehr entsteht, sind Sie nach der Straßenverkehrs-Ordnung verpflichtet, die Verschmutzung sofort zu beseitigen. Ist das nicht sofort möglich, müssen Sie die Gefahrenstelle durch geeignete Mittel kenntlich machen, damit andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gewarnt werden. Nichts zu tun ist in keinem Fall erlaubt, auch wenn die Verschmutzung leicht erkennbar ist, da weiterhin eine Gefährdung bestehen kann. Wichtig ist immer, andere nicht zu gefährden und die Verkehrssicherheit schnellstmöglich wiederherzustellen.
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